Compliance-Magazin.de berichtet über die laufende politische Diskussion zur Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinien.
Durch die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2006/70/EG der Kommission sind die Grundlagen für die nationalen Gesetzgebungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung umstrukturiert und erweitert worden. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinien in nationales Deutsches Recht. Während die Union die vorliegenden Entwürfe als „Eins-zu-Eins-Umsetzung" begrüssen, kritisieren sowohl die Linksparteien wie auch die FDP die allzu weit gehende „Übererfüllung".
Durch die Neufassung des Geldwäschegesetzes und durch Änderungen des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden insbesondere die zur Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumente auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erstreckt, die Sorgfaltspflichten der verpflichteten Unternehmen und Personen nach Maßgabe des Grundsatzes der Risikoorientierung ausdifferenziert und die Identifizierungspflicht hinsichtlich des hinter einem Vertragspartner stehenden wirtschaftlich Berechtigten eingeführt.