Der Bundesrat hat am 26. September 2008 eine Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar (SR 946.231.157.5) beschlossen und zusätzliche Zwangsmassnahmen gegenüber diesem Staat eingeführt.
Im Besonderen wurden die bereits bestehenden Finanzsanktionen ausgeweitet und verschärft. Neu dürfen an Personen und Unternehmen, die in den Wirtschaftssektoren Holzschlag und Holzverarbeitung, Kohle, Metalle sowie Edel- und Schmucksteine tätig sind, keine Kredite mehr gewährt werden.
Schuldverschreibungen solcher Unternehmen dürfen nicht mehr erworben werden und die Gründung von Joint Ventures mit diesen Unternehmen wird untersagt. Die Liste der von den Finanzsanktionen betroffenen burmesischen Staatsunternehmenwurde von 39 auf 83 Unternehmen, diejenige der von Finanzsanktionen betroffenen natürlichen Personen von 386 auf 523 Einträge erweitert. Die Anpassung ist am 27. August 2008 in Kraft getreten.
Der Finanzintermediär muss dem Seco gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar solche Geschäftsbeziehungen melden und die Sperrung der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen gemäss Art. 2 der Verordnung beachten.