Die FATF wirft Iran und Usbekistan einen ungenügenden Kampf gegen die Legalisierung von Einnahmen aus Schwerverbrechen vor, sieht indes - mindestens bis Oktober 2008 - von Sanktionen gegen diese beiden Staaten ab. Die FATF hatte Usbekistan im März aufgefordert, den Kampf gegen die Geldwäsche wiederaufzunehmen, nachdem der zentralasiatische Staat das Geldwäschegesetz außer Kraft gesetzt hatte. Im Oktober 2007 hatte die FATF den Stand der Bekämpfung der Geldwäsche in Iran kritisiert. Nach der Kritik willigte Iran in eine Zusammenarbeit mit der FATF zur Beseitigung der Mängel ein.
Gemäss einer Veröffentlichung der FATF vom 29. Februar 2008 stellen Geschäftsbeziehungen mit den Ländern Usbekistan, Iran, Pakistan, São Tomé & Principe, Turkmenistan und Nordzypern ein Risiko dar, weil bei diesen Ländern Defizite ausgemacht wurden. Für Finanzintermediäre besteht somit - und ungeachtet der Sistierung von Massnahmen der FATF - nach wie vor für alle Geschäftsbeziehungen, welche Berührungspunkte mit den genannten Ländern aufweisen, die besondere Abklärungspflicht.